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in welchem ein Fahrtenbuchsystem als nicht odnungsgemäß abgewiesen wurde. Unter Anderem war die Protokollierung einer nachträglichen Änderung des Fahrttyps (Dienst/Privat/Arbeitsweg) nicht vorgesehen. Diese Protokollierung gehört bei TripLogPRO II seit Markteinführung 2005 zum Standard.
Zudem waren die vom bemängelten Produkt aufgezeichneten Adressen im Nachhinein veränderbar. Hier reagiert TripLog mit einer Neuerung im Update Version 1.35: Den automatisch aufgezeichneten Adressen lassen sich nur noch die individuellen Angaben zur besuchten Firma hinzufügen. Die Adresse selbst ist nicht veränderbar.
Ebenso sind sämtliche Daten in der Druckansicht gesperrt und lassen sich nicht mehr verändern.
Somit entspricht TripLogPRO II auch weiterhin den derzeit gültigen Anforderungen der Finanzverwaltung in Deutschland.
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